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Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Öffentliche Stelle / Geltungsbereich

Langer Tag der StadtNatur der Stiftung Naturschutz Berlin

Wir bemühen uns, unseren Webauftritt oder unsere mobile Anwendung barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den Webauftritt des Langen Tags der StadtNatur der Stiftung Naturschutz Berlin: https://www.langertagderstadtnatur.de/ (Startseite) sowie alle Unterseiten und Formulare.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 10.04.2026 erstellt bzw. überarbeitet.

Die Aussagen dieser Erklärung wurden zuletzt am 10.04.2026 überprüft.

Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde durchgeführt von der oben aufgeführten öffentlichen Stelle durch eine Selbstbewertung.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieser Webauftritt ist teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit BITV 2.0

Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:

  1. Barriere: Bedienung über Tastatur
    1. Beschreibung
      Die Bedienung ist nur teilweise über Tastatur möglich, da es keine „zurück“-Möglichkeit gibt, der Fokus nicht erkennbar ist und Menüs zum Ausklappen nicht ansteuerbar sind.
    2. Maßnahmen
      Wir arbeiten an der Überarbeitung der Funktion.
    3. Zeitplan
      III. Quartal 2026
  2. Barriere: Farbkontraste
    1. Beschreibung
      Farbkontrast ist bei Links nicht ausreichend gegeben.
    2. Maßnahmen
      Die Links werden besser gekennzeichnet.
    3. Zeitplan
      III. Quartal 2026
  3. Barriere: Navigation
    1. Beschreibung
      Die Navigation ist teilweise unklar, da Überschriften nicht klar strukturiert sind.
    2. Maßnahmen
      Überschriften werden in eindeutige Reihenfolge (h1, h2,…) gebracht.
    3. Zeitplan
      III. Quartal 2027
  4. Barriere: Links
    1. Beschreibung
      Links sind oft nicht klar benannt.
    2. Maßnahmen
      Links werden einheitlich klar benannt.
    3. Zeitplan
      IV. Quartal 2026

Unverhältnismäßige Belastung

Teilbereiche, die nicht barrierefrei gestaltet sind, da es eine unverhältnismäßige Belastung wäre. (BIKTG Bln §4 Absatz 3):

  1. Teilbereich: Videos ohne Gebärdensprache
    1. Beschreibung
      Die auf der Website veröffentlichten Informations- und Veranstaltungsvideos sind nicht mit Übersetzungen in Deutsche Gebärdensprache (DGS) versehen.
    2. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt
      Die nachträgliche Produktion von Gebärdensprachversionen für alle Videos würde den personellen und finanziellen Rahmen der Stiftung übersteigen. Derzeit stehen keine Mittel zur Verfügung, um Gebärdensprachdolmetscher*innen für vergangene Inhalte zu beauftragen. Auch neue Videos können aus diesen Gründen derzeit nicht mit Gebärdensprache geplant werden.
    3. Barrierefreie Alternative
      Viele Videos verfügen über Untertitel.
  2. Teilbereich: Fehlende Audiodeskription
    1. Beschreibung
      Multimediale Inhalte (z. B. Imagefilme, Veranstaltungsdokumentationen) enthalten keine Audiodeskriptionen.
    2. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt.
      Die Erstellung von professionellen Audiodeskriptionen für alle bestehenden Videos stellt aufgrund der Kosten und des technischen Aufwands eine unverhältnismäßige Belastung dar, die wegen fehlender Mittel und Kapazitäten derzeit nicht geleistet werden und auch in zukünftigen Produktionen derzeit nicht eingeplant werden kann.
    3. Barrierefreie Alternative
      Viele Videos verfügen über Untertitel.
  3. Teilbereich: Leichte Sprache
    1. Beschreibung
      Da die meisten Texte von extern eingetragen werden, können wir Leichte Sprache nicht gewährleisten. Es handelt sich dabei um Inhalte, welche nicht der Kontrolle des Autors/Website-Betreibers unterliegen.
  4. Teilbereich: Downloads
    1. Beschreibung
      Die Barrierefreiheit von Downloads, wie PDF-Dateien, kann nicht gewährleistet werden, da diese immer auf externe Webseiten verweisen. Es handelt sich dabei um Inhalte, welche nicht der Kontrolle des Autors/Website-Betreibers unterliegen.

 

Kein Anwendungsfall

Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich des Barrierefreien IKT Gesetzes Berlin.

Ausnahmen, die nicht barrierefrei sein müssen (aufgrund des BIKTG Bln, § 4 Absatz 4)

  1. Inhalt:
    1. Dateiformate von Büroanwendungen, die vor dem 15. März 2019 veröffentlicht wurden, es sei denn, diese Inhalte sind für die aktiven Verwaltungsverfahren der von der betreffenden öffentlichen Stelle wahrgenommenen Aufgaben erforderlich;
    2. aufgezeichnete zeitbasierte Medien, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden;
    3. live übertragene zeitbasierte Medien
    4. Online-Karten und Kartendienste, sofern bei Karten für Navigationszwecke wesentliche Informationen in einer barrierefrei zugänglichen Weise digital bereitgestellt werden;
    5. Inhalte von Dritten, die von der betreffenden öffentlichen Stelle weder finanziert noch entwickelt werden noch deren Kontrolle unterliegen;
    6. Inhalte von Websites und mobilen Anwendungen, die als Archive gelten, das heißt, die ausschließlich Inhalte enthalten, die weder für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden noch nach dem 23. September 2019 aktualisiert oder überarbeitet wurden.

Feedbackmechanismus/Barrieren melden

Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserer Website oder der mobilen Anwendung nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte.

Kontakt zur Ansprechperson der öffentlichen Stelle:

 

Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit (Durchsetzungsverfahren)

Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, Sie innerhalb von einem Monat keine Antwort erhalten haben oder die Antwort unzureichend war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden und ein Durchsetzungsverfahren anstreben.
Bitte kontaktieren Sie immer zuerst die betroffene öffentliche Stelle!

Link zum Kontaktformular

Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und der Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit.